Staatliche Förderung 2026 · KfW-Programm 458
Neue Regeln seit dem 21. Juli 2026 – wir kennen sie genau und begleiten Sie von der Beratung bis zum bewilligten Zuschuss.
Die Bausteine
Ab 2027 sinkt die Grundförderung auf 15 % – weitere 15 % gibt es dann nur für „Made in EU“-Geräte.
| Einkommen | Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | +40 % |
| bis 40.000 € | +30 % |
| bis 50.000 € | +10 % |
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind: Einkommensgrenze einmalig +10.000 €.
Quelle: KfW / Bundesverband Wärmepumpe (BWP)
Förderfähige Kosten
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Förderung schrittweise: Die förderfähigen Höchstkosten fallen halbjährlich um 750 € (jeweils zum 1. Februar und 1. August), der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte – und ab dem 1. August 2028 entfällt dieser Bonus vollständig. Wer jetzt startet, sichert sich die aktuell höchsten Sätze.
| Wärmepumpe inkl. Einbau (förderfähige Kosten) | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % (alte Gasheizung, selbstgenutzt) | 4.480 € |
| Zuschuss gesamt (46 %) | 12.880 € |
Mit Einkommens-Bonus steigt die Förderung bis auf 80 % = 22.400 €. Ihren genauen Wert rechnen wir Ihnen kostenlos aus.
Der Weg zum Zuschuss
Wir prüfen Ihr Haus und rechnen Ihre individuelle Förderung aus.
Mit aufschiebender Bedingung – so bleiben Sie auf der sicheren Seite.
Erstellen wir als Fachbetrieb für Sie.
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt – vor Beginn der Arbeiten.
Durch unser eigenes Montageteam.
Der Zuschuss fließt nach Fertigstellung direkt an Sie.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ja. Gerade beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung im Altbau greift der Klimageschwindigkeits-Bonus – zusammen mit der Grundförderung sind das bereits 46 %.
Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus werden über einen separaten Zusatzantrag beantragt – innerhalb von sechs Monaten nach der Zuschusszusage. Wir unterstützen Sie dabei.
Den KfW-Antrag stellen Sie als Eigentümer – aber Sie sind nicht allein: Wir liefern alle nötigen Unterlagen (inkl. BzA) und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Beide sind mit der Reform zum 21. Juli 2026 entfallen. Dafür wurde der Einkommens-Bonus deutlich ausgeweitet – bis zu 40 % sind jetzt möglich.
Stand: 22. Juli 2026, nach der KfW-Reform vom 21. Juli 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien der KfW/BAFA. Wir beraten Sie zum tagesaktuellen Stand.
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