Wärmepumpen-Förderung 2026 in NRW

Staatliche Förderung 2026 · KfW-Programm 458

Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe

Neue Regeln seit dem 21. Juli 2026 – wir kennen sie genau und begleiten Sie von der Beratung bis zum bewilligten Zuschuss.

bis zu 80 % Fördersatzbis zu 22.400 € ZuschussMeisterbetrieb aus Witten

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100 %eigenes Montageteam –
keine Subunternehmer
MeisterbetriebWärmepumpe, Klima & Photovoltaik
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Die Bausteine

So setzt sich Ihre Förderung zusammen

Grundförderung30 %
Für jede förderfähige Wärmepumpe – unabhängig von Einkommen oder Alter der Heizung.

Ab 2027 sinkt die Grundförderung auf 15 % – weitere 15 % gibt es dann nur für „Made in EU“-Geräte.

Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %
Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionsfähigen Altheizung – inklusive fachgerechter Demontage:

  • Ölheizung, Kohleheizung
  • Gas-Etagenheizung, Nachtspeicher
  • Gasheizung (mind. 20 Jahre alt)
  • Biomasseheizung (mind. 20 Jahre alt)
Einkommens-Bonusbis +40 %
Zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer – je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen:

Einkommen Bonus
bis 30.000 € +40 %
bis 40.000 € +30 %
bis 50.000 € +10 %

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind: Einkommensgrenze einmalig +10.000 €.

Höchstfördersatz70–80 %
Die Bausteine werden addiert. Regulär sind maximal 70 % möglich – nur mit dem vollen Einkommens-Bonus (40 %) steigt der Höchstfördersatz auf 80 %.

Quelle: KfW / Bundesverband Wärmepumpe (BWP)

Förderfähige Kosten

Diese Beträge werden anerkannt

28.000 €
Einfamilienhaus bzw. erste Wohneinheit
+15.000 € / +8.000 €
je Wohneinheit 2–6 / ab der 7. Wohneinheit (Mehrfamilienhaus)
22.400 €
maximaler Zuschuss beim Einfamilienhaus (80 % von 28.000 €)

Warum sich schnelles Handeln lohnt

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Förderung schrittweise: Die förderfähigen Höchstkosten fallen halbjährlich um 750 € (jeweils zum 1. Februar und 1. August), der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte – und ab dem 1. August 2028 entfällt dieser Bonus vollständig. Wer jetzt startet, sichert sich die aktuell höchsten Sätze.

💡 Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Witten

Wärmepumpe inkl. Einbau (förderfähige Kosten) 28.000 €
Grundförderung 30 % 8.400 €
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % (alte Gasheizung, selbstgenutzt) 4.480 €
Zuschuss gesamt (46 %) 12.880 €

Mit Einkommens-Bonus steigt die Förderung bis auf 80 % = 22.400 €. Ihren genauen Wert rechnen wir Ihnen kostenlos aus.

Der Weg zum Zuschuss

In 6 Schritten zur Förderung

  1. Kostenlose Beratung & Angebot

    Wir prüfen Ihr Haus und rechnen Ihre individuelle Förderung aus.

  2. Liefer- und Leistungsvertrag

    Mit aufschiebender Bedingung – so bleiben Sie auf der sicheren Seite.

  3. Bestätigung zum Antrag (BzA)

    Erstellen wir als Fachbetrieb für Sie.

  4. Antrag im KfW-Portal

    Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt – vor Beginn der Arbeiten.

  5. Einbau & Inbetriebnahme

    Durch unser eigenes Montageteam.

  6. Nachweis & Auszahlung

    Der Zuschuss fließt nach Fertigstellung direkt an Sie.

Gut zu wissen

Voraussetzungen – worauf es ankommt

  • Die Wärmepumpe muss auf der Liste förderfähiger Anlagen stehen – wir verbauen ausschließlich solche Geräte.
  • Erst Vertrag mit uns, dann Förderantrag – der Vertrag braucht eine aufschiebende Bedingung.
  • Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten im KfW-Portal gestellt.
  • Die Höhe des Einkommens-Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Bekomme ich die Förderung auch im Altbau?

Ja. Gerade beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung im Altbau greift der Klimageschwindigkeits-Bonus – zusammen mit der Grundförderung sind das bereits 46 %.

Was gilt bei Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften (WEG)?

Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus werden über einen separaten Zusatzantrag beantragt – innerhalb von sechs Monaten nach der Zuschusszusage. Wir unterstützen Sie dabei.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Den KfW-Antrag stellen Sie als Eigentümer – aber Sie sind nicht allein: Wir liefern alle nötigen Unterlagen (inkl. BzA) und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Was ist mit Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag?

Beide sind mit der Reform zum 21. Juli 2026 entfallen. Dafür wurde der Einkommens-Bonus deutlich ausgeweitet – bis zu 40 % sind jetzt möglich.

Jetzt Förderung sichern

Wir sagen Ihnen, wie viel Förderung in Ihrem Fall nach den neuen Regeln drin ist – kostenlos und unverbindlich.
Oder direkt: Telefon 02302 / 400 50 32  ·  E-Mail info@eichholz-hc.com

Stand: 22. Juli 2026, nach der KfW-Reform vom 21. Juli 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien der KfW/BAFA. Wir beraten Sie zum tagesaktuellen Stand.

KfW – Fördermöglichkeiten unter www.kfw.de

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