09 Juli Geplante Änderungen der Heizungsförderung für Wärmepumpen ab dem 21. Juli 2026
Die Förderung für Wärmepumpen wird neu geregelt. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizung modernisieren und auf eine klimafreundliche Wärmepumpe setzen möchten, profitieren weiterhin von attraktiven Zuschüssen – allerdings ändern sich einige Rahmenbedingungen.
Grundförderung bleibt bei 30 Prozent
Die Basis der Wärmepumpenförderung bleibt bestehen:
30 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten erhalten Antragsteller weiterhin als Grundförderung.
Allerdings gibt es Änderungen bei den maximal anrechenbaren Investitionskosten.
Neue Förderhöchstbeträge für Wohngebäude
Für Wohngebäude gelten künftig folgende Obergrenzen:
- Erste Wohneinheit: maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten
- Zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
- Jede weitere Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro
Die maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit wird künftig schrittweise reduziert. Die erste Absenkung erfolgt zum 01.02.2027. Danach sinkt der Betrag jeweils halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um weitere 750 Euro.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte die Förderbedingungen und Zeitpunkte genau im Blick behalten.
Wärmepumpen-Förderung für Nichtwohngebäude
Auch bei Nichtwohngebäuden wie Büros, Werkstätten, Praxen oder Gewerbeimmobilien bleibt die Förderung für Wärmepumpen erhalten. Die Höhe der maximal förderfähigen Kosten richtet sich künftig nach der Nettoraumfläche des Gebäudes.
Für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche gilt ein Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro. Bei größeren Gebäuden erhöht sich dieser Betrag gestaffelt:
- 150 bis 400 m²: zusätzlich 197 Euro je m²
- 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 118 Euro je m²
- über 1.000 m²: zusätzlich 79 Euro je m²
Die Berechnung erfolgt stufenweise, sodass größere Gebäude entsprechend ihrer Fläche eine höhere maximale Fördersumme erhalten können.
Ab dem 01.02.2027 werden die Förderhöchstbeträge schrittweise reduziert. Die Anpassungen erfolgen anschließend jeweils halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines Jahres:
- Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche: Reduzierung um 750 Euro
- Gebäudebereich bis 400 m²: Reduzierung um 3 Euro je m² Nettoraumfläche
- Gebäudebereich bis 1.000 m²: Reduzierung um 2 Euro je m² Nettoraumfläche
- Gebäudebereich über 1.000 m²: Reduzierung um 1 Euro je m² Nettoraumfläche
Für Unternehmen, Kommunen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden bedeutet das: Die Förderung bleibt weiterhin attraktiv, allerdings kann der Zeitpunkt der Antragstellung künftig einen größeren Einfluss auf die maximale Fördersumme haben..
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
Eine wichtige Änderung betrifft bestehende Zusatzförderungen:
Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag werden künftig nicht mehr gewährt.
Die Förderung konzentriert sich damit stärker auf die Grundförderung sowie einkommens- und geschwindigkeitsabhängige Boni.
Einkommensbonus: Mehr Unterstützung für Haushalte mit geringerem Einkommen
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.
Die Förderung beträgt:
- 40 Prozent Bonus bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 Prozent Bonus bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 Prozent Bonus bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren von einer zusätzlichen Einkommensgrenze:
Die Bemessungsgrenze erhöht sich einmalig um 10.000 Euro.
Damit können Familien folgende Grenzen nutzen:
- Bis 40.000 Euro Einkommen → 40 Prozent Bonus
- Bis 50.000 Euro Einkommen → 30 Prozent Bonus
- Bis 60.000 Euro Einkommen → 10 Prozent Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird fortgeführt.
Für selbstnutzende Eigentümer beträgt dieser zunächst: 16 Prozent zusätzliche Förderung
Allerdings wird auch dieser Bonus schrittweise reduziert:
- Erste Reduzierung zum 01.02.2027
- Danach alle sechs Monate weitere Absenkung um 4 Prozentpunkte
Wer eine alte fossile Heizung ersetzt, sollte deshalb prüfen, ob ein früher Antrag wirtschaftlich sinnvoll ist.
Neuer Wertschöpfungsbonus ab 2027 geplant
Im ersten Quartal 2027 soll ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Ziel ist es, die Produktion von Wärmepumpen innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Geplant ist:
- Wärmepumpen ohne Ursprung in der EU erhalten künftig nur noch 15 Prozent Grundförderung
- Wärmepumpen mit Ursprung in der EU sowie assoziierten Märkten können einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent erhalten
Die genaue Ausgestaltung dieses Bonus soll noch bekannt gegeben werden.
Wichtige Fristen
Bereits vorhandene Bestätigungen zum Antrag (BzA) können noch bis 20.07.2026 | 20:00 Uhr zu den bisherigen Förderbedingungen beantragt werden.
Ab dem 09.07.2026 können bis zum Start der neuen Förderung keine neuen BzA mehr erstellt werden.
Bereits bewilligte oder aktuell in Prüfung befindliche Förderanträge sind von der Umstellung nicht betroffen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die genannten Änderungen entsprechen dem derzeit bekannten Planungsstand. Bis zur endgültigen Umsetzung können sich Details noch ändern.
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