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BEG-Förderung 2023: Änderungen im Überblick

 

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2023 eine Reihe von Änderungen bei der Förderung von effizienten Gebäuden angekündigt. Diese sollen dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in Deutschland weiter zu reduzieren und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die zum 01. Januar 2023 gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht.

Die drei geänderten BEG-Richtlinien wurden am 30.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind wie geplant zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. Sie finden die amtliche Veröffentlichung der Richtlinien unter folgenden Links:

 

 

Änderungen im Überblick

 

  • Ab 1.1.2023 werden Wärmepumpen in dafür ungeeigneten Gebäuden nicht mehr gefördert:Wärmepumpen sollen so geplant werden, dass eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 2,7 erreicht wird. Ab 1.1.2024 steigt die Mindest-Jahresarbeitszahl auf 3,0.

 

  • Ab 1.1.2023 gibt es einen Bonus von fünf Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Somit hebt sich der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 Prozent in beiden Konstellationen auf 30 Prozent.

 

Quelle: BWP

 

  • Ab 1.1.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert Es wird geprüft, ob dieses Datum vorgezogen werden wird. Als natürliche Kältemittel werden anerkannt: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid.

 

  • Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung für Wohngebäude in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt).

 

  • Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.

 

  • Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation den Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

 

  • Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen:Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.

 

Wärmepumpen gibt es in verschiedenen Ausführungen, zum Beispiel als Luft-Wärmepumpe oder Sole-Wärmepumpe. Welche Art von Wärmepumpe am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wohnort, dem Gebäudetyp und den individuellen Bedürfnissen. Es lohnt sich also von einem Experten beraten zu lassen und alle Möglichkeiten zu prüfen.

Die BEG Förderung für Wärmepumpen ab dem 01.01.2023 bietet interessante Möglichkeiten, um von der Förderung zu profitieren. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe interessieren, sollten Sie sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und gegebenenfalls Ihre Heizungsanlage erneuern

Wir Beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns unter info@eichholz-hc.com oder 02302 400 50 32.

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