25 Feb. Wärmepumpen bleiben bis 2029 gefördert: Was die Reform des Gebäudeenergiegesetzes jetzt ändert
Die Reform des sogenannten Heizungsgesetzes – offiziell des Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bringt 2026 wichtige Änderungen für Hauseigentümer. Während einige Pflichten gelockert werden, bleibt ein zentraler Baustein bestehen: Die Förderung für Wärmepumpen ist mindestens bis 2029 gesichert.
Für Eigentümer, Bauherren und Modernisierer bedeutet das vor allem eines: Planungssicherheit beim Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik.
Wärmepumpen-Förderung bleibt stabil
Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizsysteme – insbesondere Wärmepumpen – wird weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgewickelt.
Je nach individueller Situation sind weiterhin hohe Zuschüsse möglich. Dazu zählen unter anderem:
Grundförderung für den Heizungstausch
Einkommensabhängige Boni
Geschwindigkeitsbonus beim Austausch alter fossiler Heizungen
Die Zusage, die Förderung mindestens bis 2029 fortzuführen, schafft Investitionssicherheit – gerade in einem Marktumfeld mit steigenden CO₂-Preisen und langfristig unsicheren fossilen Energiepreisen.
Die 65-Prozent-Regel entfällt
Eine der umstrittensten Vorgaben der bisherigen Gesetzeslage war die sogenannte 65-Prozent-Regel.
Diese schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Diese Verpflichtung wird nun aufgehoben.
Künftig sind Öl- und Gasheizungen grundsätzlich wieder zulässig. Damit verfolgt die Reform einen technologieoffeneren Ansatz und reduziert starre Einbauvorgaben.
Green-Gas-Quote ersetzt starre Pflicht
Anstelle der 65-Prozent-Regel soll schrittweise eine sogenannte Green-Gas-Quote eingeführt werden.
Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen bestimmten Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Energieträgern nutzen. Dieser Anteil soll bis 2040 weiter steigen.
Ziel ist ein schrittweiser Transformationspfad statt einer sofortigen Umstellungspflicht.
Ab wann gelten die neuen Reglen
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes kommt Schritt für Schritt: Union und SPD haben zunächst ein fünfseitiges Eckpunkte-Papier vorgelegt. Bis Anfang April 2026 soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden, danach entscheidet der Bundestag. Das neue Gesetz tritt Voraus schließlich am 1. Juli 2026 in Kraft.
Damit haben Eigentümer und Modernisierer klare Zeitpunkte, um Förderungen und Heizungsmodernisierungenrechtzeitig zu planen.mattis, pulvinar dapibus leo.
Fazit
Die Reform des Gebäudeenergiegesetz lockert zentrale Vorgaben, sorgt aber gleichzeitig für klare Signale in Richtung klimafreundlicher Heiztechnik.
Die wichtigste Botschaft für Eigentümer lautet:
Die Förderung für Wärmepumpen bleibt mindestens bis 2029 bestehen – und schafft damit Planungssicherheit für Investitionen in moderne Heizsysteme.
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