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Klimapaket 2030 – Was bedeutet das für uns?

Der Klimawandel ist in der heutigen Zeit ein sehr großes Diskussionsthema. Schon im frühen 20. Jahrhundert haben sich die Menschen mit dem Treibhauseffekt auseinandergesetzt. Es wurde schon damals vermutet, dass das Klima durch menschliche Einflüsse geprägt wird.

 

 

 

Was ist das Klimapaket?

 

Das Klimapaket ist ein Aktionsprogramm der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Sie teilt sich in zwei große Punkte auf. Auf der einen Seite – das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans bis 2050. Auf der anderen Seite – das „Klimaschutzgesetz“, das die Ziele des Klimaschutzprogramms gesetzlich regelt. Das Klimapaket wurde als Bundesklimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm 2030 Ende 2019 in Gesetzesform gebracht.

Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, den Treibhausgasausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2030, um mindestens 55 % gegenüber dem Wert von 1990 zu reduzieren. Ebenso soll Deutschland bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutral sein. Das Ziel ist die Erderwärmung zu verringern und den Klimawandel aufzuhalten.

 

 

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick

 

Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Die folgenden Punkte wurden in das Programm aufgenommen:

 

 

 

 

 

 

  • Festlegung des CO2-Preises für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas
  • Abwrackprämie für alte Autos
  • Austauschprämie für Ölheizungen
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % für den Einbau einer klimafreundlicheren Heizung
  • Steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden
  • Höhere Pendlerpauschale um fünf Cent pro Kilometer
  • Senkung der Erneuerbaren-Energie -Gesetz-Umlage (EEG) zur Förderung des Ökostroms
  • Senkung der der MwSt auf Bahnfahrten im Fernverkehr
  • Höhere Luftverkehrsteuer
  • Kaufprämie in Höhe von  bis zu 9.000 Euro für E-Autos unter 40.000 Euro Netto-Listenpreis
  • Kaufprämie in Höhe von  bis zu 7.500 Euro für E-Autos über 40.000 Euro Netto-Listenpreis
  • Die Kfz-Steuer soll stärker als bisher an den CO2-Emissionen ausgerichtet werden

 

 

Was ist der CO2-Preis des Klimapakets?

 

Ab 2021 führt die Bundesregierung eine zusätzliche CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme in Form eines nationalen Emissionshandels (nEHS) ein. Unternehmen zahlen für die Treibhausgasemissionen ihrer Produkte, indem sie Zertifikate für Verschmutzungsrechte kaufen. Der CO2-Festpreis beträgt im Jahr 2021 10 Euro pro Tonne. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der Preis jährlich schrittweise auf 35 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2026 soll er zwischen mindestens 35 Euro und höchstens 65 Euro pro Tonne liegen. Werden in einem Jahr zum Beispiel in Deutschland mehr Zertifikate ausgegeben als die zugelassenen Emissionsberechtigungen, müssen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten solche zugekauft werden.

Ab 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird. Diese ergibt sich aus dem Klimaschutzplan 2050.

Ziel der Erhöhung des CO2-Preises ist, Heizen und klimaschädliches Autofahren zu minimieren. Somit werden mehr Menschen gelenkt, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden in Klimaschutzmaßnahmen investieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Förderungen zurückgeben.

 

Bundesregierung

 

 

Welche neue Förderungen beinhaltet das Klimapaket?

 

Durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung können Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile nutzen.

  • Reform Förderung für die Heizung

Im Rahmen des Klimaschutzplans wurden das Marktanreizprogramm (MAP) und das Mittel für Wiederaufbaukreditgesellschaften (KfW-Förderung) geändert. Eine wesentliche Änderung ist die Aufhebung des KfW-Programms 430, die den Umstieg auf  Brennwerttechnik gefördert hat. Dagegen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  neue Gas-Brennwertkessel, allerdings nur in Kombination mit erneuerbaren Energien. Die Öl-Brennwertheizung wird nicht mehr gefördert.

  • Austauschprämie für Ölheizungen

Ein Teil des Klimapakets beinhaltet eine zusätzliche „Austauschprämie” in Höhe von 10%, wenn eine Ölheizung ersetzt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die neue Heizungsanlage erneuerbare Energien nutzt oder mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Wenn Sie beispielsweise die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, ist eine Förderung statt 35% jetzt 45 % möglich.

  • Steuerliche Förderung

Neu ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in selbstgenutztem Eigenheim. Hausbesitzer können über drei Jahre verteilt 20% der Sanierungskosten von der Steuer absetzen.  Zusätzlich können bis zu 50% der Kosten für Energieberater abgesetzt werden.

 

 

Um die Erde für unsere Kinder zu sichern, müssen wir jetzt schon anfangen nachhaltig zu handeln. Nicht nur zur Post oder dem Bäcker zu Fuß zu gehen und mehr Fahrrad zu fahren, sondern auch unser Zuhause nachhaltig umrüsten oder bauen. Wir können die Umweltenergie, die immer vorhanden und kostenlos ist, einsetzen. Solarenergie kann für Strom genutzt werden und Erde / Luft / Wasser für Heizung.

 

 

Wir als Spezialisten für Wärmepumpen informieren und beraten Sie gerne!

 

 

 

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