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Wärmepumpe im Neubau- Förderung 2022

In den letzten Jahren wurden wir mit unglaublich zahlreichen Änderungen und Anpassungen der Gesetze und Fördermittel konfrontiert. Nun stellt sich für die meisten Bauherren die Frage, wie es sich mit der Förderung von Wärmepumpen im Neubau verhält. Wissenswertes über die entsprechenden BAFA und KfW Förderungen im Neubau und auch in bestehenden Bauten erfahren Sie im folgenden Artikel.

 

Die energetischen Maßnahmen im Neubau können weiterhin gefördert werden

 

Bauherren rechnen selbstverständlich alles gut durch und schließen Maßnahmen zur Energieeffizienz in die Kalkulation mit ein. Im August 2022 hat sich einiges in Sachen Förderung getan. Für Neubauprojekte steht nur noch der KfW Kredit mit der Nr. 261 zur Beantragung bereit.

Diese Anleihe mit Tilgungszuschuss kann jedoch nur angefordert werden, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind wie zum Beispiel ein Effizienzhaus 40 mit QNG Siegel / Nachhaltigkeitsklasse. Handelt es sich um ein Altbauprojekt, kann dieser Kredit unter bestimmten Umständen ebenfalls beantragt werden. Für Neubauten steht BAFA (BEG EM) nicht mehr zur Verfügung, bei Altbauprojekten hingegen können beispielsweise Wärmepumpen weiterhin gefördert werden.

 

 

Wie kann eine Wärmepumpe gefördert werden?

 

Wärmepumpen sind eine großartige Investition in nachhaltige Energieversorgung im Neubau. Sie lassen sich beispielsweise mit einer Fußbodenheizung kombinieren und sorgen für jede Menge Ersparnis, sind wartungsarm und stoßen wenig CO-2 aus. Eine perfekte Anschaffung in jedem Neubau.

Selbstverständlich ist auch das Umrüsten, wenn dies möglich ist, eine sinnvolle Investition. Zudem punkten Wärmepumpen mit einer außerordentlichen Betriebssicherheit. Sie sind zum Kühlen ebenso verwendbar wie zum Heizen.

Während die BAFA-BEG-Förderung im Altbau meist noch beantragt werden kann, steht beim Neubau wie bereits erwähnt ausschließlich die KfW-Förderung zur Wahl. Angepasste Fördermaßnahmen seit 28/07/2022 waren ausschlaggebend hierfür. Der Zuschuss für Neubauten mit Energieeffizienz, den die KfW-Bank bisher gewährte, fällt seit dem weg. Übrigens werden Gasheizungen auch nicht mehr gefördert, selbst wenn es sich um eine moderne Gasbrennwertheizung handelt. Sämtliche Förderungen in diese Richtung fallen ab sofort weg.

Dies gestaltet die Fördermaßnahmen etwas übersichtlicher und sorgt für weniger Verwirrung. Es erleichtert zusätzlich die Frage, welche Art der Heizung im Neubau integriert werden soll. Insbesondere, wer gerne eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, hat nun nicht mehr die Qual der Wahl, sondern profitiert von einem übersichtlichen Angebot. Eine Wärmepumpenheizung ist nicht nur höchst effizient, sie erfüllt auch die strengen Auflagen des Standards EH 40 NH-QNG. Somit wäre das Projekt förderungsfähig. Gemeinsam mit einer Fotovoltaik Anlage ist die Wärmepumpe übrigens ein unschlagbares Duo.

 

Die Wärmepumpe im Neubau

 

Mit der Wärmepumpe im Neubau und dem damit erreichten Standard haben Sie die Möglichkeit, einen KfW-Kredit von bis zu 150.000€ zu beantragen. Hierbei beträgt der Tilgungszuschuss 5 % bei der vollen Kreditsumme und die Zinsvergünstigung bis zu 15 %. Somit können Sie bis zu30.000€ erhalten.

Ein Beispiel: Im Neubau eines privaten Hauses wird eine Wärmepumpe mit eingebaut. Das Haus kostet insgesamt 550.000€, inklusive der Wärmepumpe für gerundet 35.000€. Dieses Haus hat die Nachhaltigkeitsklasse erreicht und ist somit förderfähig, da es sich um ein nachhaltiges Gebäude handelt. Der KfW-Kredit von maximal 150.000€ und der Tilgungszuschuss können beantragt werden.

Ein günstigeres Haus für ca. 490.000€, welches allerdings mit einer Gasheizung geplant wurde, ist nicht förderungsfähig, da es die Standards nicht erfüllt. Es kann kein KfW-Kredit beantragt werden.

Wir sind Ihr Spezialist für Wärmepumpen. Wir beraten Sie gerne.

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