fbpx

BEG-Förderung gekürzt: Neue Förderbedingung ab dem 15. August 2022

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um die Bereiche der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen. Doch welche neuen Regelungen erwarten uns?

Bereits zum 15.August wird die Förderung für Einzelmaßnahmen neu geregelt. Insgesamt werden die Fördersätze um 5 bis 10 Prozent gekürzt. Zugleich sind ein Heizungs-Tausch-Bonus und ein Wärmepumpen-Bonus angekündigt.

BEG Einzelmaßnahmen

 

Laut BAFA gelten folgende Kriterien und Bedingungen für diesen Heizungs-Tausch-Bonus:

 

  • Ein Bonus von 10 Prozentpunkten wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gewährt.
  • Ein Bonus von 10 Prozentpunkten wird für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Zusätzlich wird ein  Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

 

Quelle:BAFA

 

Neue BEG-Richtlinie

 

 

Beispiel Wärmepumpe:

 

Früher lag der maximale Fördersatz bei 50 Prozent. Jetzt liegt der Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei maximal 40 Prozent auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit. Dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro (vorher max. 30.000 Euro).

 

 

 

 

 

 

Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022, 24 Uhr, zu den alten Bedingungen gestellt werden.

Ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen.

 

Sichern Sie sich jetzt Ihre Fördermittel!!!

Kontaktieren Sie uns unter 02302/400 50 32 oder unter info@eichholz-hc.com

No Comments

Post A Comment

× Haben Sie Fragen?