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Lohnt es sich, auf das neue Heizungsgesetz zu warten?

Mit Stand vom 7. Juli befindet sich der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz in einem einheitlichen Status, der von den Koalitionsfraktionen vereinbart wurde. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts konnte das Gesetz jedoch nicht wie geplant am 7. Juli im Bundestag verabschiedet werden.

Förderung:

Gemäß den Plänen des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie sollen der Grundfördersatz und die Boni angehoben werden. Der Grundfördersatz soll auf 30 Prozent, der “Geschwindigkeitsbonus” auf 20 Prozent und der einkommensabhängige Bonus auf 30 Prozent angehoben werden.

Quelle: BWP

 

Die förderfähigen Investitionskosten insgesamt sollen jedoch für die erste Wohneinheit von 60.000 € auf 30.000 € reduziert werden.

 

Wer noch vor dem neuen Heizungsgesetzt investiert, wird mehr vom alten Zuschuss profitieren.

 

Fazit: Darum lohnt sich das WARTEN nicht:

 

Obwohl eine positive Erhöhung der Fördersätze versprochen wird, werden die förderfähigen Investitionskosten jedoch halbiert. Dadurch erhalten die Bürger weniger Zuschuss als zuvor.

Mit der Einführung der neuen Förderung für Wärmepumpen ist zu erwarten, dass es zu Lieferengpässen kommen wird und die Fördermittel aufgrund der gesteigerten Nachfrage schneller aufgebraucht werden. Dies könnte dazu führen, dass nicht alle Interessenten von der Förderung profitieren können.

 

Lassen Sie sich nicht von dem anstehenden Gesetz verwirren und kontaktieren Sie uns.

Treffen Sie eine schnelle Entscheidung und wir garantieren Ihnen, dass Ihre Wärmepumpe bereits in den nächsten Wochen installiert wird.

 

Kontaktieren Sie uns unter 02302/ 400 50 32 oder info@eichholz-hc.com.

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