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Author: Admin

  Wenn der Sommer vorbei ist und der Winter vor der Tür steht, freut man sich auf ein warmes Zuhause. Können Wärmepumpen aber auch bei Minusgraden ausreichend heizen und das Zuhause wärmen? Auch in sehr kalten Wintertagen können Umgebungsluft, Erdreich und Grundwasser genügend Wärme zum Heizen des Gebäudes liefern.

Kein teureres Öl oder Gas beim Heizen verbrennen. Einen Energieträger nutzen, der immer vorhanden ist, nichts kostet und außerdem noch nachhaltig ist. Wie klingt das für Sie? Sehr gut? Dann ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe die richtige Lösung für Sie!

Die Anlage sorgt nicht nur für ein gemütliches und warmes Zuhause sondern braucht sie fast nichts dafür als frische Luft.

    Die Erdwärme ist neben den Wind- und Sonnenenergien eine der umweltfreundlichsten und zukunftsorientierte erneuerbare Energiequelle. In der Erde ist die Wärme gespeichert. Wir können es anhand von Geysiren oder heißen Wasserquellen sehen. Bei den Vulkanausbrüchen können wir die enorme Hitze, die in den Tiefen der Erde gespeichert ist, spüren. Das heißt je tiefer wir in das Erdinnere vordringen, desto wärmer wird es. Bei der Erdwärme von bis zu 400 Meter sprechen wir von oberflächiger Geothermie und ab 400 Meter Tiefe von Tiefengeothermie.

      Die Luft-Luft-Wärmepumpe, auch Abluftwärmepumpe genannt, beinhaltet ein reduziertes Heizkonzept. Durch dieses können Sie sogar vollständig auf Heizkörper verzichten. Die Anlage nutzt Energie aus der Abluft in den Nutzräumen wie Küche, Bad und WC. Mit der Luft-Luft-Wärmepumpe können Sie nicht nur sehr niedrige Heizkosten erreichen, sondern leisten zusätzlich einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Funktionen, Kosten und die Vorzüge einer Luft-Luft-Wärmepumpe.

    Im Vergleich zu den anderen Heizungsanlagen gelten die Wärmepumpen als wartungsarm. Sie können jedoch nicht ganz auf die Wartung Ihrer Wärmepumpe verzichten. Laut der EU-F-Gas-Verordnung müssen alle Anlagen, die mehr als drei Kilogramm Kältemittel beinhalten, eine jährliche Dichtheitsprüfung durchlaufen. Bei dieser Überprüfung wird festgestellt, ob die Anlage das Kühlmittel verliert oder nicht. Ab 01. Januar 2015 trat die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 in Kraft und löste somit die alte EU-F-Gas-Verordnung ab.
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