19 Juli Heizstrom: Strompreisbremse für Wärmepumpen auf 28 Cents pro kWh gedeckelt

Ab dem 5. April 2023 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass sowohl Wärmepumpen als auch Stromheizungen, sofern sie über einen eigenen Zähler bzw. Anschluss verfügen und nicht mehr als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen, einen begrenzten Strompreis von 28 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhalten. Diese Preisspanne beinhaltet alle zusätzlichen Kosten wie Netzentgelte und Steuern.


Nach dem die Wärmepumpe installiert ist, entstehen viele Fragen. Was passiert nach dem Garantieablauf? Muss ich die Wärmepumpe versichern? Wenn ja, dann bei welcher Versicherung? Würde es auch über Hausratversicherung gehen?
Hohe Öl- und Gas-Preise, steigende Co2-Preise und das kalte Wetter lassen Ihre Heizkosten in die Höhe steigen? Senken Sie Ihre Heizkosten, indem Sie auf eine wirtschaftliche Wärmepumpe umsteigen!